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Hier finden Sie aktuelle Nachrichten und Meldungen rund um die Themen Ökostrom, Ökogas und Elektromobilität.
E-Carsharing wird erweitert
Mit EOBERLAND Carsharing können Sie ganz bequem rund um die Uhr ein Elektrofahrzeug leihen und nach der Nutzung einfach wieder an einer unserer Ladestationen parken.
Aktive Ladestationen:
Murnau - Lederergasse | Murnau - Bahnhofstraße | Murnau - Autohaus Ortner
Uffing - Heimatmuseum | Schongau - Autohaus Ortner | Lenggries - Bahnhof P+R | Iffeldorf - Rathausweg | Seeshaupt - Dall'Armi-Str | Benediktbeuern - Rathaus |
Auf folgende weitere Standorte können Sie sich demnächst freuen:
Egling | Eberfing | Seeshaupt | Bad Heilbrunn | Bernried | Peissenberg | Wolfratshausen | Oberhausen |
WEBINAR „E-MOBILITÄT & WOHNUNGSWIRTSCHAFT"
Das eigene E-Auto direkt in bzw. an der Immobilie laden – Mit der Zunahme an Elektrofahrzeugen und insbesondere mit dem reformierten Wohneigentumsgesetz (WEG), hat dies in unserer schönen Region gerade in der Wohnungswirtschaft eine deutliche Dynamik erfahren.
Im kompakten, für Sie kostenlosen Live-Webinar-Format, geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Komponenten und Lösungsangebote für das E-Laden in Wohnobjekten:
- Grundlagen E-Mobilität und Laden von Elektrofahrzeugen
- Aufbau eines Ladeinfrastruktursystems in Immobilien
- Die wichtigsten Komponenten
- Blick in die Praxis: Laden, Verwalten und Abrechnen
- Unsere Unterstützungsangebote für Sie
Seminare:
Donnerstag -11.05.2023 – 16.00h
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldungen!
Energiepreisbremse
Wichtige Information zur Energiepreisbremse!
Alle Kunden, die von der Energiepreisbremse betroffen sind, erhalten bis April einen Kundenbrief von uns mit den neuen reduzierten Abschlägen. Unser IT-Dienstleister arbeitet gerade daran, bis spätestens April werden alle Kundenbriefe mit den neuen, reduzierten Abschlägen verschickt. Jeder zu viel bezahlte Cent, wird rückwirkend ab Januar mit dem April Abschlag gutgeschrieben.
Das heißt konkret: Für private Haushalte, kleinere und mittlere Unternehmen wird eine Grundmenge von 80 Prozent des – vereinfacht gesprochen - bisherigen Jahresverbrauchs vom Staat subventioniert. Beim Ökogas ist der Arbeitspreis bei 12 Cent und für Ökostrom bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt (jeweils Bruttowerte, also inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte).
Wer mehr als 80 Prozent der bisherigen Energie verbraucht, zahlt für jede zusätzliche Kilowattstunde den vollen aktuellen Vertragspreis - Energie sparen lohnt sich daher weiterhin!
Um von den Entlastungen für Strom und Gas zu profitieren, müssen Sie nichts tun.
Das heißt, es muss kein Antrag gestellt werden. Bei der Berechnung der Energiehilfen stützen wir uns auf die Jahresverbrauchsprognose:Der reduzierte Abschlag für Ökostrom und Ökogas erfolgt automatisch auf Basis des prognostizierten Jahresverbrauchs.
Rechnungserklärung
Derzeit haben wir ein erhöhtes Kundenaufkommen,
bitte haben Sie daher bei Kontaktaufnahme mit uns etwas Geduld oder nutzen Sie unser Erklärvideo zur Rechnungstellung.
Energiepreisbremse
Am Donnerstag (15. Dezember) hat der Bundestag die Gesetze zu den so genannten Energiepreisbremsen verabschiedet.
Das heißt konkret: Für private Haushalte, kleinere und mittlere Unternehmen wird eine Grundmenge von 80 Prozent des – vereinfacht gesprochen - bisherigen Jahresverbrauchs vom Staat subventioniert. Beim Gas ist der Arbeitspreis bei 12 Cent und für Strom bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt (jeweils Bruttowerte, also inklusive Steuern inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte).
Wer mehr als 80 Prozent der bisherigen Energie verbraucht, zahlt für jede zusätzliche Kilowattstunde den vollen aktuellen Vertragspreis.
Um von den Entlastungen für Strom und Gas zu profitieren, müssen Sie nichts tun. Das heißt, es muss kein Antrag gestellt werden. Bei der Berechnung der Energiehilfen stützen wir uns auf vergangenheitsbasierte Prognosen: Der reduzierte Abschlag für Erdgas oder Wärme erfolgt automatisch auf Basis des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Auch die gedeckelten Stromkosten werden entweder auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs im Jahr 2021 oder über die aktuelle Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers berechnet.
Haus- und Wohnungseigentümer profitieren bei Gas/Wärme direkt von den Entlastungen. Mieter erst, wenn die Vermieter diese über die Betriebskostenabrechnung weitergegeben haben.
Die Abwicklung der Energiepreisbremse ist für uns sehr komplex. Daher bitten wir noch um Geduld. Wir informieren zeitnah vor dem 1. März 2023 alle Kunden über die weitere Vorgehensweise der Abschlags- und Vorauszahlungen ab März. Das gilt für alle drei Preisbremsen.
Die Preisbremsen gelten zunächst bis Ende 2023, eine Verlängerung bis einschließlich April 2024 ist aber zu erwarten.
Gaspreis - Soforthilfepaket
Die Bundesregierung hat mit Zustimmung des Bundesrates einen einmaligen Entlastungsbetrag als Soforthilfe im Rahmen der angekündigten „Gaspreisbremse“ für Erdgaskundinnen und Erdgaskunden für den Monat Dezember 2022 beschlossen.
Dabei werden wir zu Ihrer Entlastung im kommenden Dezember keinen Abschlag erheben.
Sollten Sie Ihre Abschläge mittels Überweisung bzw. Dauerauftrag leisten, entfällt für Sie im Dezember die Ausführungspflicht. Sollte die Zahlung dennoch von Ihnen ausgeführt werden, erfolgt eine Verrechnung mit Ihrer Jahresrechnung.
Der Entlastungsbetrag wird Ihrer Jahresrechnung für Erdgas gutgeschrieben. Beachten Sie bitte, dass dieser nicht identisch mit Ihrem monatlichen Abschlag ist.
Ihr persönlicher Entlastungsbetrag wird nach gesetzlichen Vorgaben für Sie auf Basis, der im Dezember 2022 gültigen Preise Ihres Tarifs wie folgt errechnet: 1/12 Ihrer Jahresverbrauchsprognose mit Stand September 2022 (oder früher).
In den meisten Fällen wird der Entlastungsbetrag somit niedriger ausfallen als es der Dezemberabschlag gewesen wäre. Dies liegt daran, dass wir über das gesamte Verbrauchsjahr elf Abschläge berechnen und den Januar immer aus der Berechnung ausnehmen.
Über die weiteren Maßnahmen unserer Bundesregierung im Frühjahr 2023 zur sogenannten „Gas- und Strompreisbremse“ werden wir Sie entsprechend zeitnah informieren, sobald uns rechtssichere Informationen hierzu vorliegen. Das Bundeskabinett bzw. der Bundestag wollen sich voraussichtlich am 01.12.2022 damit befassen. Die Vorlage im Bundesrat für den 18.12.2022 geplant.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen bis dahin keine verbindlichen Auskünfte darüber geben können.
Bei Fragen steht Ihnen unser Kundenservice gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass es derzeit aufgrund der aktuellen Situation zu erhöhten Wartezeiten kommen kann. Für Ihre Geduld bedanken wir uns bereits im Voraus.
Ihre 17er Oberlandenergie GmbH
Gaspreis
Die Bundesregierung hat am 09. August 2022 die Gaspreisanpassungsverordnung erlassen, mit dem Ziel die Versorgungssicherheit in Deutschland zu erhöhen. Diese umfasste die Neueinführung der Gasbeschaffungsumlage und der Gasspeicherumlage. Des Weiteren wurde die Bilanzierungsumlage erhöht. Darüber haben wir Sie mit unserem Schreiben vom 06.09.2022 informiert und Ihnen die Anpassung der Gaspreise um 3,05 ct/kWh zzgl. MwSt. und die Erhöhung des monatlichen Abschlags zum 01.10.2022 mitgeteilt.
Am 29.09.2022 wurde in der Pressekonferenz unseres Bundeskanzlers, Finanzministers und Wirtschaftsministers der Öffentlichkeit mitgeteilt, dass die Gasumlage (Gasbeschaffungsumlage) gekippt und eine Gaspreisbremse beschlossen wurde.
Zu der Einführung der Gasspeicherumlage in Höhe von 0,059 ct/kWh zzgl. MwSt. und der Erhöhung der Bilanzierungsumlage in Höhe 0,57 ct/kWh zzgl. MwSt. hat sich der Gesetzgeber in der Pressekonferenz nicht geäußert. Wir müssen somit davon ausgehen, dass diese Umlagen in den bereits kommunizierten Höhen bestehen bleiben.
Alle technisch notwendigen Prozesse zur Erhebung der Umlagen wurden unter Hochdruck abgeschlossen und sind in der Kürze der Zeit nicht mehr umkehrbar. Deshalb bleibt die Abschlagsänderung, wie Ihnen im September mitgeteilt, bestehen und der erhöhte Abschlag wird zum 05.10.2022 eingezogen. Wir bitten Sie, diese Lastschriften nicht zu stornieren. Selbstverständlich werden wir Ihnen den zu viel entrichteten Geldbetrag am Jahresende mit der Jahresrechnung wieder verrechnen.
Im Gegenzug zur Einführung der Umlagen plante die Bundesregierung eine Entlastung der Mehrwertsteuer bei der Gasversorgung. Diese soll temporär von 19% auf 7% gesenkt werden. Eine endgültige Entscheidung darüber steht allerdings immer noch aus. Wir, die 17er Oberlandenergie GmbH, werden bei endgültiger Beschlusslage durch die Entscheidungsgremien des Bundes diese Mehrwertsteuersenkung im Bereich der Gasversorgung vollständig an Sie weitergeben.
Wir verstehen sehr gut, dass die unterschiedlichen Umlagen und die spontanen Änderungen durch unsere Bundesregierung zu Verwirrung führen. Diese sind für uns alle herausfordernd und belastend. Dennoch bitten wir um Verständnis, dass wir auf die Kurzfristigkeit nicht entsprechend reagieren können.
Wir können Ihnen versichern, dass zu viel bezahlte Abschläge mit der Jahresrechnung ausgeglichen werden und Sie gleichzeitig vor einer hohen Nachzahlung schützen. Aufgrund der noch ausstehenden Informationen bezüglich der Gaspreisbremse ist eine maschinelle Anpassung derzeit nicht möglich.
Sie können selbstständig Ihre Abschläge auf die ursprüngliche Höhe in unserem Kundenportal unter https://kundenportal.17er.com herabsetzen.
Bei Fragen wenden Sie sich an unsere Kundencenter.
E-Carsharing
Wer etwa in Murnau nach einer einfachen, günstigen wie zugleich nachhaltigen Option sucht, ein Auto zu mieten, ist mit EOBERLAND Carsharing vor Ort bestens bedient.
Genaue Informationen zur Validierung und handhabe finden Sie unter Elektromobilität - E Carsharing.
Photovoltaikanlage - Strom aus Sonnenkraft
Bei laufend steigenden Energiekosten trägt eine Photovoltaikanlage dazu bei, Geld zu sparen und zusätzlich die Abhängigkeit von Energieversorgern zu verringen.
Eine Photovoltaikanlage bietet die Möglichkeit, kostenlose Sonnenenergie gewinnbringend einzusetzen.
Wir bieten Ihnen perfekt aufeinander abgestimmte Systeme und Komplettlösungen zur Eigenstromnutzung.
Zählerstand unkompliziert mitteilen!
Liebe 17er Kunden, wir benötigen von Zeit zu Zeit Ihre Zählerstände. Hierfür können Sie ganz bequem unser Kundenportal nutzen.
Die Ablesekampagne findet bis zum 07.01.2022 statt.
Reiner Ökostrom direkt aus der Steckdose für alle – ist noch eine Zukunftsvision
Wer sich für echten Ökostrom entscheidet, bekommt nicht sofort 100 % Ökostrom in die Wohnung geliefert, da es kein eigenes Stromnetz für Ökostrom gibt. Hier ist langfristiges Denken gefragt. Wir haben es in der Hand, das mitzugestalten und zu beeinflussen.
Hintergrundwissen
Alle Arten von Kraftwerken speisen den Strom, den sie produzieren, in den Stromsee ein: Atom- und Kohlekraftwerke führen dem See Graustrom zu; Anlagen für regenerative Energien wie Wasserkraftwerke oder Windkraftanlagen leiten Ökostrom ein. Dazu kommt aus anderen Ländern importierter Grau- und Grünstrom. Im Stromsee befindet sich also immer eine Mischung aus Ökostrom und Graustrom. Auf der anderen Seite befinden sich die Stromverbraucher: Sie entnehmen die Strommischung aus dem Stromsee.
Was tun, damit der Stromsee grüner wird?
Die gute Nachricht ist nämlich: Jeder und jede kann aktiv etwas dafür tun, dass der Stromsee grüner wird. Und zwar ganz einfach mit dem Wechsel zu Ökostrom. Denn für jede verbrauchte Kilowattstunde in einem Ökostrom-Tarif wird eine Kilowattstunde Ökostrom aus regenerativen Anlagen in unser Stromnetz eingespeist. Damit erhöht sich der Anteil an Grünstrom im Stromsee, während der Anteil an Graustrom sinkt. Logisch: Je größer der Anteil an Ökostromverbraucher wird, desto mehr Ökostrom fließt in den Stromsee. So wird der Stromsee Tropfen für Tropfen grüner und sauberer. Und aus der Steckdose kommt immer mehr Ökostrom – und zwar in allen Haushalten.
Vorteile auf einen Blick
- Regenerative Energiequellen wie Wasser, Wind und Sonne sind fast unbegrenzt verfügbar und erneuern sich selbst. Damit eignen sie sich perfekt für die Energiegewinnung der Zukunft.
- Ökostrom wird klimaneutral produziert. Bei der Herstellung entsteht kein CO2 – das ist gut für die Umwelt.
- Je mehr regenerative Energien für die Stromerzeugung genutzt werden, desto weniger fossile Energien werden verbraucht. So bleiben uns wertvolle Ressourcen erhalten.
- Ökostrom leistet einen wichtigen Beitrag zur Energiewende. Denn Ökostrom-Anbieter fördern den Ausbau erneuerbarer Energien durch Investitionen in ökologische Anlagen.
Jetzt im Kundenportal registrieren
Im Kundenportal registrieren für mehr Nachhaltigkeit! Einfach Zählerstände melden, Rechnungen abrufen, Daten ändern!
Bis Jahresende verlosen wir unter allen auf dem Online-Portal registrierten Kunden fünf „Balkonkraftwerke“:
Modul aufstellen, Stecker rein – die Mini-Photovoltaik-Anlage erzeugt Strom auf einfachste Art auf Terrasse oder Balkon.
17er Oberlandenergie Kunden profitieren vom Konjunkturpaket der Bundesregierung
Liebe 17er-Kunden und Interessenten,
Die Strom- und Gaskunden der 17er Oberlandenergie profitieren von der Senkung der Mehrwertsteuer.
Im Rahmen des Konjunkturpaketes zur Corona-Krise wurde die Mehrwertsteuer vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 abgesenkt. Im Bereich der Strom- und Gasversorgung gilt der normale Steuersatz, dieser wurde von 19 % auf 16 % gesenkt. Der Gesetzgeber erwartet durch die Absenkung des Mehrwertsteuersatzes eine Stimulierung der Nachfrage und eine Belebung der Konjunktur.
Wir, die 17er Oberlandenergie GmbH werden diese temporäre Mehrwertsteuerreduzierung im Bereich der Strom- und Gasversorgungvollständig an unsere Kunden weitergeben.
Der verminderte Mehrwertsteuersatz wird in den Jahresabrechnungen 2020 für den gesamten Abrechnungszeitraum (01.01.2020 – 31.12.2020) berücksichtigt; Dies gilt sowohl für Verbrauchs- als auch für Grundpreise.
Es bedarf keiner Zwischenablesung Ihres Strom- als auch Gaszählers zum 30.06.2020 – unsere Kunden müssen nicht von sich aus aktiv werden.