Gaspreis

30.09.2022

Die Bundesregierung hat am 09. August 2022 die Gaspreisanpassungsverordnung erlassen, mit dem Ziel die Versorgungssicherheit in Deutschland zu erhöhen.

Diese umfasste die Neueinführung der Gasbeschaffungsumlage und der Gasspeicherumlage. Des Weiteren wurde die Bilanzierungsumlage erhöht. Darüber haben wir Sie mit unserem Schreiben vom 06.09.2022 informiert und Ihnen die Anpassung der Gaspreise um 3,05 ct/kWh zzgl. MwSt. und die Erhöhung des monatlichen Abschlags zum 01.10.2022 mitgeteilt.

Am 29.09.2022 wurde in der Pressekonferenz unseres Bundeskanzlers, Finanzministers und Wirtschaftsministers der Öffentlichkeit mitgeteilt, dass die Gasumlage (Gasbeschaffungsumlage) gekippt und eine Gaspreisbremse beschlossen wurde.

Zu der Einführung der Gasspeicherumlage in Höhe von 0,059 ct/kWh zzgl. MwSt. und der Erhöhung der Bilanzierungsumlage in Höhe 0,57 ct/kWh zzgl. MwSt. hat sich der Gesetzgeber in der Pressekonferenz nicht geäußert. Wir müssen somit davon ausgehen, dass diese Umlagen in den bereits kommunizierten Höhen bestehen bleiben.

Alle technisch notwendigen Prozesse zur Erhebung der Umlagen wurden unter Hochdruck abgeschlossen und sind in der Kürze der Zeit nicht mehr umkehrbar. Deshalb bleibt die Abschlagsänderung, wie Ihnen im September mitgeteilt, bestehen und der erhöhte Abschlag wird zum 05.10.2022 eingezogen. Wir bitten Sie, diese Lastschriften nicht zu stornieren. Selbstverständlich werden wir Ihnen den zu viel entrichteten Geldbetrag am Jahresende mit der Jahresrechnung wieder verrechnen.

Im Gegenzug zur Einführung der Umlagen plante die Bundesregierung eine Entlastung der Mehrwertsteuer bei der Gasversorgung. Diese soll temporär von 19% auf 7% gesenkt werden. Eine endgültige Entscheidung darüber steht allerdings immer noch aus. Wir, die 17er Oberlandenergie GmbH, werden bei endgültiger Beschlusslage durch die Entscheidungsgremien des Bundes diese Mehrwertsteuersenkung im Bereich der Gasversorgung vollständig an Sie weitergeben.

Wir verstehen sehr gut, dass die unterschiedlichen Umlagen und die spontanen Änderungen durch unsere Bundesregierung zu Verwirrung führen. Diese sind für uns alle herausfordernd und belastend. Dennoch bitten wir um Verständnis, dass wir auf die Kurzfristigkeit nicht entsprechend reagieren können.

Wir können Ihnen versichern, dass zu viel bezahlte Abschläge mit der Jahresrechnung ausgeglichen werden und Sie gleichzeitig vor einer hohen Nachzahlung schützen. Aufgrund der noch ausstehenden Informationen bezüglich der Gaspreisbremse ist eine maschinelle Anpassung derzeit nicht möglich.

Sie können selbstständig Ihre Abschläge auf die ursprüngliche Höhe in unserem Kundenportal unter https://kundenportal.17er.com herabsetzen.

Bei Fragen wenden Sie sich an unsere Kundencenter.

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