Sie Fragen wir antworten

Störungsnummer für Strom Netzgebiet Bayernwerk

Haben Sie einen Stromausfall oder ein anderes Problem mit Ihrer Energieversorgung? Dann wählen Sie bitte die Störungsnummer für Strom:

Telefon: 09 41-28 00 33 66

Störungsnummer für Strom Netzgebiet Bad Tölz

Haben Sie einen Stromausfall oder ein anderes Problem mit Ihrer Energieversorgung? Dann wählen Sie bitte die Störungsnummer für Strom:

Telefon: 08041-797222

Störungsnummer für Gas Netzgebiet Energienetze Bayern

Bei Gasgeruch, Störung des Erdgaszählers oder Erdgasdruckregelgerätes, rufen Sie bitte die folgende Nummer an:

Telefon: 09 41-28 00 33 55

Für Ihren Anbieterwechsel benötigen wir die Nummer Ihres Zählers, den Verbrauch des vergangenen Jahres sowie die Kundennummer bei Ihrem bisherigen Versorger. Alle Angaben finden Sie im Regelfall auf Ihrer letzten Rechnung. Wichtig für Ihre Bestellung sind darüber hinaus  Ihre Lieferanschrift sowie bei Bedarf eine Einzugsermächtigung oder ein SEPA-Mandat. Alle Daten werden über eine verschlüsselte Verbindung entgegengenommen und nach den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes behandelt.

Ihren bestehenden Strom- bzw.  Gasvertrag müssen Sie nicht selbst kündigen, denn mit Ihrem Auftrag an uns haben Sie bereits alles Notwendige erledigt. Wir kündigen Ihren alten Strom- bzw. Gasvertrag pünktlich zum Liefertermin und übernehmen alle Formalitäten. Einzige Ausnahme: Wenn Sie aufgrund einer Preisanpassung oder einer anderen kurzfristigen Kündigungsmöglichkeit zu uns wechseln möchten, sollten Sie Ihren Vertrag aufgrund der knapp bemessenen Zeit selbst kündigen. In diesem Falle teilen Sie uns bitte das Enddatum Ihres Vertrags bei der Bestellung mit.

Für den Wechsel des Strom- bzw. Gasversorgers gelten gesetzlich vorgegebene Fristen, an die sich alle Anbieter halten müssen. Wenn Ihr bisheriger Vertrag keine langen Kündigungsfristen (z.B. Grundversorgung) vorsieht, benötigen wir etwa vier Wochen von Ihrer Beauftragung bis zu Ihrer Belieferung. Wir kündigen Ihren alten Strom- bzw. Gasliefervertrag und melden Ihre Lieferstelle beim zuständigen Netzbetreiber an. Sowohl der bisherige Lieferant als auch der Netzbetreiber müssen uns diese Schritte bestätigen. Haben wir von beiden grünes Licht, informieren wir Sie darüber mit einer Vertragsbestätigung.

Am Anfang und am Ende Ihrer Stromlieferung wird sich jeweils Ihr Netzbetreiber (Bayernwerk, Energienetze Bayern) bei Ihnen melden, um einen Zählerstand von Ihnen zu erhalten. Wir empfehlen Ihnen, sich diesen für Ihre Unterlagen ebenfalls zu notieren. Des Weiteren erhalten Sie im Dezember von uns eine Ablesekarte, diesen Zählerstand benötigen wir für die Ermittlung der Jahresverbrauchsabrechnung zum 31. Dezember.

Nein, durch gesetzliche Vorschriften ist es unmöglich, dass es beim Anbieterwechsel zu einer Versorgungsunterbrechung kommt. Der örtliche Ersatzversorger stellt in jedem Fall – auch wenn es einmal zu einem Problem kommen sollte – die jederzeitige Versorgung mit Strom oder Gas sicher.

Wir ermitteln zunächst Ihren voraussichtlichen Rechnungsbetrag für das kommende Jahr und teilen ihn danach auf 11 gleiche monatliche Abschlagsbeträge auf. Diese Abschläge zahlen Sie von Februar bis Dezember jeweils zum Monatsanfang. Den genauen Betrag und die Zahlungstermine finden Sie in Ihrer Lieferbestätigung. Sie können Ihre Abschläge per Einzugsermächtigung bzw. SEPA-Lastschrift bezahlen. Auf Wunsch nimmt unser Kundencenter gerne eine Umstellung auf Zahlung per Überweisung vor.

Wir bemühen uns jeden Tag mit größtmöglichem Einsatz für Sie, um dauerhaft günstige und stabile Preise anbieten zu können. Sollte es dennoch zu einer Preisanpassung kommen, werden wir Sie mindestens 6 Wochen vorher informieren. Soweit wir eine eingeschränkte Preisgarantie vereinbart haben, dürfen wir während deren Dauer keine Preisänderungen vornehmen. Eine Ausnahme bildet die Weitergabe staatlich regulierter Netzentgelte, gesetzlich vorgeschriebener Steuern, Abgaben oder hoheitlichen Belastungen, denn auf diese Preisbestandteile haben wir keinen Einfluss.

Sie teilen uns einfach Ihren Auszug mit und wenn Sie möchten, können Sie Ihren 17er Tarif auch in Ihrem neuen Heim nutzen. Wir kümmern uns darum.

Wenn Sie eine neue Immobilie beziehen und dort zu den günstigen 17erTarifen beliefert werden möchten, kann das bis zu 6 Wochen nach Ihrem Einzug auch noch rückwirkend geschehen. Andernfalls wird Sie der örtliche Grundversorger zunächst übergangsweise in Ihrer neuen Wohnung mit Strom bzw. Gas versorgen.

Alle Preise auf unserer Internetseite  sind – wenn nicht anders angegeben – immer Bruttopreise einschließlich der Kosten der Energiebeschaffung, Entgelte für den Netzzugang, die Messung und den Messstellenbetrieb, die Abrechnung, Abgaben nach der Konzessionsabgabenverordnung, hoheitlicher Belastungen (EEG-Umlage, KWK-Umlage, StromNEV-Umlage, Offshore-Umlage, Umlage für abschaltbare Lasten) sowie Strom- und Umsatzsteuer.

Unternehmen, die in Deutschland CO2-emittierende Kraftstoffe – allen voran Diesel und Benzin – verkaufen, müssen die beim Verbrennen dieser Kraftstoffe entstehenden Treibhausgasemissionen kompensieren.

Das gelingt, indem sie zusätzlich zum Beispiel alternative, klimaschonende Kraftstoffe in Verkehr bringen, die wenig bis kein klimaschädliches CO2 freisetzen. In welcher Größenordnung sie ihrem Angebot an fossilem Sprit alternative Kraftstoffe beimischen, regelt die THG-Quote. Mit diesem festgeschriebenen und jedes Jahr steigenden Prozentsatz sollen die CO2-Emissionen aller durch das Unternehmen verkauften Kraftstoffe sinken.

Zur Erfüllung dieser THG-Quote bieten sich den Unternehmen zwei Möglichkeiten:

1. Möglichkeit

2. Möglichkeit

Sie können ihre CO2-Emissionen eigenständig, zum Beispiel durch den direkten Verkauf emissionsarmer Kraftstoffe wie Biodiesel (B7) und Bioethanol (E10) senken.

Sie erwerben THG-Quotenmengen von sogenannten Dritten, die selbst nur emissionsarme oder -freie Kraftstoffe anbieten und somit nicht der Quotenverpflichtung unterliegen oder ihre Verpflichtung übererfüllen. Das sind zum Beispiel Ladesäulen- oder Biomethantankstellenbetreiber.

Allein durch das Beimischen emissionsarmer Kraftstoffe können aber gerade die großen Mineralölkonzerne die ihnen auferlegten THG-Quoten aber schon heute nicht erfüllen. Sie sind also darauf angewiesen, THG-Quotenmengen zu kaufen, wollen sie die drohenden Strafen umgehen.

Wer hingegen schon heute auf emissionsarme Kraftstoffe setzt, profitiert gleich doppelt– er schont Klima und Umwelt und kann seine THG -Quote.