Die Bundesregierung hat mit Zustimmung des Bundesrates einen einmaligen Entlastungsbetrag als Soforthilfe im Rahmen der angekündigten „Gaspreisbremse“ für Erdgaskundinnen und Erdgaskunden für den Monat Dezember 2022 beschlossen.
Dabei werden wir zu Ihrer Entlastung im kommenden Dezember keinen Abschlag erheben.
Sollten Sie Ihre Abschläge mittels Überweisung bzw. Dauerauftrag leisten, entfällt für Sie im Dezember die Ausführungspflicht. Sollte die Zahlung dennoch von Ihnen ausgeführt werden, erfolgt eine Verrechnung mit Ihrer Jahresrechnung.
Der Entlastungsbetrag wird Ihrer Jahresrechnung für Erdgas gutgeschrieben. Beachten Sie bitte, dass dieser nicht identisch mit Ihrem monatlichen Abschlag ist.
Ihr persönlicher Entlastungsbetrag wird nach gesetzlichen Vorgaben für Sie auf Basis, der im Dezember 2022 gültigen Preise Ihres Tarifs wie folgt errechnet: 1/12 Ihrer Jahresverbrauchsprognose mit Stand September 2022 (oder früher).
In den meisten Fällen wird der Entlastungsbetrag somit niedriger ausfallen als es der Dezemberabschlag gewesen wäre. Dies liegt daran, dass wir über das gesamte Verbrauchsjahr elf Abschläge berechnen und den Januar immer aus der Berechnung ausnehmen.
Über die weiteren Maßnahmen unserer Bundesregierung im Frühjahr 2023 zur sogenannten „Gas- und Strompreisbremse“ werden wir Sie entsprechend zeitnah informieren, sobald uns rechtssichere Informationen hierzu vorliegen. Das Bundeskabinett bzw. der Bundestag wollen sich voraussichtlich am 01.12.2022 damit befassen. Die Vorlage im Bundesrat für den 18.12.2022 geplant.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen bis dahin keine verbindlichen Auskünfte darüber geben können.
Bei Fragen steht Ihnen unser Kundenservice gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass es derzeit aufgrund der aktuellen Situation zu erhöhten Wartezeiten kommen kann. Für Ihre Geduld bedanken wir uns bereits im Voraus.
Ihre 17er Oberlandenergie GmbH