Energiepreisbremse

23.12.2022

Am Donnerstag (15. Dezember) hat der Bundestag die Gesetze zu den so genannten Energiepreisbremsen verabschiedet.

Das heißt konkret: Für private Haushalte, kleinere und mittlere Unternehmen wird eine Grundmenge von 80 Prozent des – vereinfacht gesprochen - bisherigen Jahresverbrauchs vom Staat subventioniert. Beim Gas ist der Arbeitspreis bei 12 Cent und für Strom bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt (jeweils Bruttowerte, also inklusive Steuern inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte).

Wer mehr als 80 Prozent der bisherigen Energie verbraucht, zahlt für jede zusätzliche Kilowattstunde den vollen aktuellen Vertragspreis.

Um von den Entlastungen für Strom und Gas zu profitieren, müssen Sie nichts tun. Das heißt, es muss kein Antrag gestellt werden. Bei der Berechnung der Energiehilfen stützen wir uns auf vergangenheitsbasierte Prognosen: Der reduzierte Abschlag für Erdgas oder Wärme erfolgt automatisch auf Basis des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Auch die gedeckelten Stromkosten werden entweder auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs im Jahr 2021 oder über die aktuelle Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers berechnet.

Haus- und Wohnungseigentümer profitieren bei Gas/Wärme direkt von den Entlastungen. Mieter erst, wenn die Vermieter diese über die Betriebskostenabrechnung weitergegeben haben.

Die Abwicklung der Energiepreisbremse ist für uns sehr komplex. Daher bitten wir noch um Geduld. Wir informieren zeitnah vor dem 1. März 2023 alle Kunden über die weitere Vorgehensweise der Abschlags- und Vorauszahlungen ab März. Das gilt für alle drei Preisbremsen.

Die Preisbremsen gelten zunächst bis Ende 2023, eine Verlängerung bis einschließlich April 2024 ist aber zu erwarten.

17er - Instagram

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