Energiepreisbremse - Sie müssen nichts tun!

01.03.2023

Wichtige Information zur Energiepreisbremse!
Alle Kunden, die von der Energiepreisbremse betroffen sind, erhalten bis April einen Kundenbrief von uns mit den neuen reduzierten Abschlägen.

Unser IT-Dienstleister arbeitet gerade daran, bis spätestens April werden alle Kundenbriefe mit den neuen, reduzierten Abschlägen verschickt. Jeder zu viel bezahlte Cent, wird rückwirkend ab Januar mit dem April Abschlag gutgeschrieben.

Das heißt konkret: Für private Haushalte, kleinere und mittlere Unternehmen wird eine Grundmenge von 80 Prozent des – vereinfacht gesprochen - bisherigen Jahresverbrauchs vom Staat subventioniert. Beim Ökogas ist der Arbeitspreis bei 12 Cent und für Ökostrom bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt (jeweils Bruttowerte, also inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte).
Wer mehr als 80 Prozent der bisherigen Energie verbraucht, zahlt für jede zusätzliche Kilowattstunde den vollen aktuellen Vertragspreis - Energie sparen lohnt sich daher weiterhin!

Um von den Entlastungen für Strom und Gas zu profitieren, müssen Sie nichts tun.

Das heißt, es muss kein Antrag gestellt werden. Bei der Berechnung der Energiehilfen stützen wir uns auf die Jahresverbrauchsprognose:Der reduzierte Abschlag für Ökostrom und Ökogas erfolgt automatisch auf Basis des prognostizierten Jahresverbrauchs. 

17er - Instagram

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