Jährlich bis zu 350 € Prämie erhalten

THG-Quote beantragen

Ihre Firma & Mitarbeiter sind mit Elektrofahrzeugen ausgestattet? Ihr Beitrag zum Klimaschutz wird jetzt belohnt!

Elektroauto registrieren und jährlich bis zu 350 € Prämie erhalten.

Die Treibhausgasminderungsquote soll helfen, die Treibhausgasemissionen im Verkehr zu verringern, um die gesetzten Klimaziele zu erreichen.
Da Sie mit einem Elektroauto emissionsfrei unterwegs sind, können Sie sich Ihre CO2-Einsparungen vergüten lassen.

Die THG-Quote

Die Treibhausgasminderungsquote soll helfen, die Treibhausgasemissionen im Verkehr zu verringern, um die gesetzten Klimaziele zu erreichen. Da Sie mit einem Elektroauto emissionsfrei unterwegs sind, können Sie sich Ihre CO2-Einsparungen vergüten lassen.

Sie können ab sofort über den Verkauf von Ihrer Treibhausgasquoten Geld verdienen. Wir helfen Ihnen gern dabei: Registrieren Sie einfach Ihren Fahrzeugschein bei uns und wir kümmern uns um den Rest.

17er schaubild thg quote

Wann bin ich berechtigt meine THG-Quote über die 17er Oberlandenergie GmbH zu verkaufen?

  • Sie sind Kunde bei uns.
  • Sie besitzen ein Elektroauto.
  • Sie sind der im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeughalter.
  • Sie haben die THG-Quote für das aktuelle Jahr noch nicht veräußert.
  • Sie übermitteln uns den Fahrzeugschein und wir zahlen Ihnen 350 € Prämie für Ihr Elektroauto, oder die 17er Oberlandenergie verdoppelt den Betrag von EUR 350 auf EUR 700 und spendet den Erlös aus der THG-Quote an die regionale gemeinnützige Organisation „Hospizverein im Pfaffenwinkel e.V.“.

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Persönliche Daten
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Fahrzeughalter (wenn abweichend vom Kunde)
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Angaben zum E-Fahrzeug
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Vertragslaufzeit

1.1. Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit bis zum Ablauf des 31.12. des laufenden Kalenderjahres, bei einem Vertragsschluss nach dem 31.10. bis zum 31.12. des folgenden Kalenderjahres.

1.2. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern der Kunde die Zulassungsbescheinigung Teil I rechtzeitig vorlegt (siehe 1.3.).

1.3. Der Kunde ist verpflichtet, die Zulassungsbescheinigung Teil I unaufgefordert bis spätestens 31. Oktober jeden Jahres bei der 17er Oberlandenergie GmbH vorzulegen bzw. einzureichen. (Per E-Mail: online@17er.com oder Post an 17er Oberlandenergie GmbH, Viehmarktplatz 1, 82418 Murnau a. St.). Liegt die Zulassungsbescheinigung Teil I nicht bis zum genannten Termin vor, kann die Vergünstigung dieser Sondervereinbarung nicht eingeräumt werden, eine verspätete Meldung kann nicht akzeptiert werden.

Voraussetzungen

2.1. Für die Zusatzvereinbarung E-Mobilität muss der Kunde einen bestehenden Liefervertrag mit der 17er Oberlandenergie GmbH aufweisen. Bei einer Kündigung des ursprünglichen Liefervertrages erlischt diese Zusatzvereinbarung zeitgleich zum Vertragsende. Des Weiteren erlischt der Vertrag bei nicht rechtzeitigem Vorliegen der Zulassungsbescheinigung Teil I (siehe Laufzeit Punkt 1.3.).

2.2. Der Kunde erbringt den Nachweis eines zugelassenen E-Fahrzeugs (reines Batterieelektrofahrzeug gemäß § 11 - Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) Absatz 1 Satz 1) durch jährliche Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I.

2.3. Bei Verkauf des E-Fahrzeugs ist die 17er Oberlandenergie GmbH unverzüglich in Textform zu informieren. Diese Zusatzvereinbarung endet mit dem Verkauf des Fahrzeugs, der bestehenden Liefervertrag bleibt hiervon unberührt.

2.4. Der Kunde bevollmächtigt die 17er Oberlandenergie GmbH zur Vornahme aller Handlungen sowie Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen, die im Zusammenhang mit der Abrechnung der THG-Quote erforderlich werden.

Auszahlung
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Auftragserteilung

Der Kunde vereinbart mit der 17er Oberlandenergie GmbH, Viehmarktplatz 1, 82418 Murnau a. St. für die genannte Verbrauchsstelle diese Zusatzvereinbarung, und akzeptiert die genannten Voraussetzungen. Des Weiteren wird bestätigt, dass das genannte Fahrzeug nicht anderweitig zur Erfüllung von Verpflichtungen zur Minderung von Treibhausgasemissionen registriert bzw. verwendet wird. Eine Doppelvermarktung der daraus resultierenden THG-Quote wird ausgeschlossen.

 
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FAQ

Wofür steht THG?
Die Treibhausgasminderungsquote (kurz: THG-Quote) verpflichtet die Mineralölkonzerne, die in Deutschland Diesel oder Benzin handeln und verkaufen, Ihre CO2-Emissionen um einen festgelegten Prozentsatz (Quote) zu senken. Dafür haben Mineralölkonzerne zwei Möglichkeiten: Der verstärkte Einsatz von Biokraftstoffen oder der Ausgleich von CO2-Emissionen durch den Erwerb der THG-Quoten von Dritten, wie z.B. Besitzer*innen von emissionsfrei fahrenden Elektroautos.

Welche Fahrzeuge sind für die THG-Quote zugelassen?
Die einzige Voraussetzung zur Einlösung der THG-Quote ist der Besitz eines Elektrofahrzeuges, welches ausschließlich mit einem Elektromotor angetrieben wird. (Plug-In) Hybride, Verbrenner, Wasserstoff- und Erdgas-Fahrzeuge sind nicht zugelassen.

Wie kann ich meine Prämie sichern?
Sie müssen nicht mehr tun, als eine Kopie (Scan oder Foto) Ihres Fahrzeugscheins und den ausgefüllten Zusatzvertrag E-Mobilität an uns per E-Mail: online@17er.com zu senden.

Kontakt & Beratung

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Kontakt
info@17er.com
0800 | 1710017 (kostenfrei)

Kontakt
anfragen@17er.com
08841/49530-27

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