Fahrzeughalter (wenn abweichend vom Kunde)
Vertragslaufzeit
1.1. Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit bis zum Ablauf des 31.12. des laufenden Kalenderjahres, bei einem Vertragsschluss nach dem 31.10. bis zum 31.12. des folgenden Kalenderjahres.
1.2. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern der Kunde die Zulassungsbescheinigung Teil I rechtzeitig vorlegt (siehe 1.3.).
1.3. Der Kunde ist verpflichtet, die Zulassungsbescheinigung Teil I unaufgefordert bis spätestens 31. Oktober jeden Jahres bei der 17er Oberlandenergie GmbH vorzulegen bzw. einzureichen. (Per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Post an 17er Oberlandenergie GmbH, Viehmarktplatz 1, 82418 Murnau a. St.). Liegt die Zulassungsbescheinigung Teil I nicht bis zum genannten Termin vor, kann die Vergünstigung dieser Sondervereinbarung nicht eingeräumt werden, eine verspätete Meldung kann nicht akzeptiert werden.
Voraussetzungen
2.1. Für die Zusatzvereinbarung E-Mobilität muss der Kunde einen bestehenden Liefervertrag mit der 17er Oberlandenergie GmbH aufweisen. Bei einer Kündigung des ursprünglichen Liefervertrages erlischt diese Zusatzvereinbarung zeitgleich zum Vertragsende. Des Weiteren erlischt der Vertrag bei nicht rechtzeitigem Vorliegen der Zulassungsbescheinigung Teil I (siehe Laufzeit Punkt 1.3.).
2.2. Der Kunde erbringt den Nachweis eines zugelassenen E-Fahrzeugs (reines Batterieelektrofahrzeug gemäß § 11 - Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) Absatz 1 Satz 1) durch jährliche Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I.
2.3. Bei Verkauf des E-Fahrzeugs ist die 17er Oberlandenergie GmbH unverzüglich in Textform zu informieren. Diese Zusatzvereinbarung endet mit dem Verkauf des Fahrzeugs, der bestehenden Liefervertrag bleibt hiervon unberührt.
2.4. Der Kunde bevollmächtigt die 17er Oberlandenergie GmbH zur Vornahme aller Handlungen sowie Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen, die im Zusammenhang mit der Abrechnung der THG-Quote erforderlich werden.
Auftragserteilung
Der Kunde vereinbart mit der 17er Oberlandenergie GmbH, Viehmarktplatz 1, 82418 Murnau a. St. für die genannte Verbrauchsstelle diese Zusatzvereinbarung, und akzeptiert die genannten Voraussetzungen. Des Weiteren wird bestätigt, dass das genannte Fahrzeug nicht anderweitig zur Erfüllung von Verpflichtungen zur Minderung von Treibhausgasemissionen registriert bzw. verwendet wird. Eine Doppelvermarktung der daraus resultierenden THG-Quote wird ausgeschlossen.